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   BFH, 02.03.2007 - XI B 137/06   

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https://dejure.org/2007,17112
BFH, 02.03.2007 - XI B 137/06 (https://dejure.org/2007,17112)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2007 - XI B 137/06 (https://dejure.org/2007,17112)
BFH, Entscheidung vom 02. März 2007 - XI B 137/06 (https://dejure.org/2007,17112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; EStG § 3 Nr. 9 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 9
    Freibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Abzug des Freibetrags gemäß § 3 Nr. 9 EStG von der ersten Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.04.2003 - XI R 50/01

    Abfindung; Vorruhestandsregelung

    Auszug aus BFH, 02.03.2007 - XI B 137/06
    In der Entscheidung des Senats vom 10. April 2003 XI R 50/01 (BFH/NV 2003, 1310) sei entschieden worden, dass unter der Auflösung des Dienstverhältnisses die nach bürgerlichem (Arbeits-)Recht wirksame Auflösung zu verstehen sei.

    Im Streitfall, dem ebenfalls ein Vorruhestandsmodell zugrunde liegt, habe das FG dagegen den Freibetrag gemäß § 3 Nr. 9 EStG gewährt; es habe diesen aber nicht erst zum Ende des Dienstverhältnisses berücksichtigt, sondern bereits zum Beginn der Beurlaubung und sei damit von der Entscheidung des Senats in BFH/NV 2003, 1310 abgewichen.

    Soweit das Urteil der Vorinstanz dem BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05 (BStBl II 2006, 835) entspreche, sei dem entgegenzuhalten, dass diese Entscheidung ebenfalls aus den dargelegten Gründen von der in BFH/NV 2003, 1310 abweiche.

    In seiner Entscheidung in BFH/NV 2003, 1310 hat der Senat die Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG deshalb versagt, weil die Vorruhestandsvereinbarung keine Abfindung vorsah, sondern die Zahlung monatlicher Bezüge während der dem Ruhestand vorausgehenden Beurlaubung des Klägers.

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus BFH, 02.03.2007 - XI B 137/06
    Soweit das Urteil der Vorinstanz dem BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05 (BStBl II 2006, 835) entspreche, sei dem entgegenzuhalten, dass diese Entscheidung ebenfalls aus den dargelegten Gründen von der in BFH/NV 2003, 1310 abweiche.

    Im Streitfall wurden dagegen --ebenso wie in dem Senatsurteil in BStBl II 2006, 835-- während der dem Ruhestand vorausgehenden Beurlaubung keine monatlichen Bezüge gezahlt, sondern eine auf die Jahre 1998 und 2000 verteilte Abfindung.

    Auf diese Abfindung war § 3 Nr. 9 EStG anzuwenden, wobei aus den im BFH-Urteil in BStBl II 2006, 835 angeführten Gründen der Freibetrag gemäß § 3 Nr. 9 EStG von der ersten Zahlung abzuziehen war.

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